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FVCML0208 10
Allgemeine Geschäftsbedingungen PDF 

I Allgemeines

Art. 1 Gegenstand

Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbe­ding­ung­en der Prev art GmbH sind geschäfts­­übliche Gebräuche hinsichtlich der Auf­trags­abwicklung zwischen der Prev art GmbH und dem Auftrag­geber sowie Grundsätze der Honorierung.

Art. 2 Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Prev art GmbH und Ihren Kunden für alle Aufträge.

Art. 3 Fristerstreckung

Verzögert sich die Auftragsabwicklung ohne Ver­schulden der Prev art GmbH, so sind die Fristen an­ge­messen zu erstrecken.

Art. 4 Geistiges Eigentum

Das geistige Eigentum an allen Arbeiten der Prev art GmbH insbesondere an den von ihr ein­gesetzten Methoden und Instrumenten sowie an den von ihre erstellten Dokumenten und Daten aller Art liegt bei ihr. Der Auf­trag­geber darf die von der Prev art GmbH ge­leisteten Arbeiten nur für seine eigene Institution oder Unternehmung benützen. Jede weitere Verwendung, insbe­son­dere die Weitergabe von Dokumenten, Vorlagen und Software an Dritte bedarf der schrift­lichen Genehmigung durch die Prev art GmbH.

Art. 5 Haftung

Die Haftung richtet sich nach dem schwei­zeri­schen Obligationenrecht.

Art. 6 Anwendbares Recht

Das Vetragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.

Art. 7 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Winterthur.

 

II Honorierung

Art. 8 Honorare

Für Honorare ist der Vertrag massgebend.

Art. 9 Spesen und Nebenkosten

Als Spesen gelten namentlich Reise- und Aufent­haltskosten.

Als Nebenkosten gelten Sekretariatskosten so­wie allfällige Steuern oder Gebühren (z.B. MwSt).

Art. 10 Budgetrahmen (Kostendach)

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt für den Auftrag ein verbindlicher Budget­rahmen.

Art. 11 Verrechnung

Das Entgelt für die von der Prev art GmbH er­brach­ten Leistungen wird nach den von den Mit­arbei­tern effektiv aufgewendeten Zeiten be­rechnet.

Art. 12 Mehrwertsteuer

Für Aufträge in der Schweiz ist eine MwSt. von 8 % zu entrichten.
Die MwSt. ist für Aufträge ausserhalb der Schweiz nach dem Reversed Charge Prinzip durch den Auftraggeber im Empfängerland abzuführen. In der Schweiz wird in diesem Falle keine MwSt. erhoben.
Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) CHE-108.634.462 (Mehrwertsteuernummer, MwSt.)

Art. 13 Fakturierung

Die Fakturierung erfolgt grundsätzlich monatlich, sofern im Vertrag nicht anders geregelt. Reisezeit wir dabei zu reduziertem Tarif berechnet.

Art. 14 Zahlungsfrist

30 Tage netto

 

Winterthur, 05. Januar 2010

 

 

 

 

 

 

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 30. Oktober 2011 um 08:33 Uhr