| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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I Allgemeines Art. 1 Gegenstand Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Prev art GmbH sind geschäftsübliche Gebräuche hinsichtlich der Auftragsabwicklung zwischen der Prev art GmbH und dem Auftraggeber sowie Grundsätze der Honorierung. Art. 2 Geltungsbereich Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Prev art GmbH und Ihren Kunden für alle Aufträge. Art. 3 Fristerstreckung Verzögert sich die Auftragsabwicklung ohne Verschulden der Prev art GmbH, so sind die Fristen angemessen zu erstrecken. Art. 4 Geistiges Eigentum Das geistige Eigentum an allen Arbeiten der Prev art GmbH insbesondere an den von ihr eingesetzten Methoden und Instrumenten sowie an den von ihre erstellten Dokumenten und Daten aller Art liegt bei ihr. Der Auftraggeber darf die von der Prev art GmbH geleisteten Arbeiten nur für seine eigene Institution oder Unternehmung benützen. Jede weitere Verwendung, insbesondere die Weitergabe von Dokumenten, Vorlagen und Software an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Prev art GmbH. Art. 5 Haftung Die Haftung richtet sich nach dem schweizerischen Obligationenrecht. Art. 6 Anwendbares Recht Das Vetragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Art. 7 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Winterthur.
II Honorierung Art. 8 Honorare Für Honorare ist der Vertrag massgebend. Art. 9 Spesen und Nebenkosten Als Spesen gelten namentlich Reise- und Aufenthaltskosten. Als Nebenkosten gelten Sekretariatskosten sowie allfällige Steuern oder Gebühren (z.B. MwSt). Art. 10 Budgetrahmen (Kostendach) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt für den Auftrag ein verbindlicher Budgetrahmen. Art. 11 Verrechnung Das Entgelt für die von der Prev art GmbH erbrachten Leistungen wird nach den von den Mitarbeitern effektiv aufgewendeten Zeiten berechnet. Art. 12 Mehrwertsteuer Für Aufträge in der Schweiz ist eine MwSt. von 8 % zu entrichten. Art. 13 Fakturierung Die Fakturierung erfolgt grundsätzlich monatlich, sofern im Vertrag nicht anders geregelt. Reisezeit wir dabei zu reduziertem Tarif berechnet. Art. 14 Zahlungsfrist 30 Tage netto
Winterthur, 05. Januar 2010
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| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 30. Oktober 2011 um 08:33 Uhr |